|
Therapie
- Fahrrad |
Meine Tochter hat im selben Quartal in dem sie stehen, aber wegen der Spastik in den Beinen noch keinen Schritt laufen konnte, ein Therapiedreirad bekommen. Zuerst wollte sie zwar unbedingt damit fahren, aber nach 3 Pedalumdrehungen schon wieder runter. Später gebrauchte sie das Dreirad wie ein Dreirad. Sie kann damit zwar nicht alleine gelassen werden - man muss ständig neben ihr her laufen und oft beim Lenken aushelfen - nach dem Fahren läuft sie jedoch wesentlich besser, was insgesamt ein große Entlastung für mich, und ein riesen Spaß für sie ist. Das einzige was mit einem Tandem besser geht als mit so einem Dreirad sind Familienausflüge, - aber wer schiebt für den Notfall der Rolli hinterher ? Für Familienausflüge haben wir ein Rollfiets ( Rollstuhl mit Fahrradantriebsteil ). Da hängen wir das Dreirad hinten dran und fahren in Richtung Parks mit viel Platz, oder Wanderwege ohne Autos, wo sie dann in Begleitung mit dem Dreirad fahren kann. Das ist zwar aufwendiger als mit einem Tandem, dafür kann man aber ohne Probleme auch mal länger unterwegs sein. So gesehen ist die Frage, ob man ein Therapietandem , oder ein Dreirad anschafft, eine Frage der Belastbarkeit das Fahrers, und der Art und Weise wie man damit umgeht. - Die mus jeder für sich selbst treffen.
Anders sieht es bei der Kostenfrage aus, da hab ich schon ziemlich üble Sachen erlebt. Das erste Dreirad bekam Sonja über unser Rehabilitationszentrum in Enschede (Holland). Nun ist Sonja größer geworden und brauchte ein größeres. Blöderweise besorgte ich das nicht wieder über das Rehazentrum, sondern über unseren Kinderarzt, und einem Rehatechniker vor Ort. Ich brachte die Verordnung und den Kostenvoranschlag zur Krankenkasse und erlebte eine ein ziemlich übles Schauspiel. Kurz gesagt : Die BEK gab den Antrag zur Prüfung an den MDK. Der lehnte den Antrag, ohne Sonja aussagefähig untersucht oder mit uns darüber gesprochen zu haben, ab. An die BEK schrieb der MDK, daß Sonja nicht verkehrsfähig sei, und daher kein Dreirad fahren könne. Ich schrieb dem MDK und fragte nach einer Erklärung. Das Laufen mit ihren 4000 DM teuren Maßschuhen, mit denen sie auch über die Straße läuft, ist für Sonja nämlich wesentlich gefährlicher als das Fahren mit einem Dreirad. Wenn es dem MDK um Verkehrsfähigkeit ginge müßte er die Versorgung mit diesen Schuhen auch verbieten. So dürfte ich das nicht sehen, meinte Gutachterin. Wenn sie der Versorgung mit dem Dreirad zustimmen würde, würde sie Ärger bekommen, den wolle sie nicht und Schluß.
Ich legte Widerspruch ein, die Sache kam vor das Sozialgericht. Der Gutachter des Sozialgerichtes schrieb einerseits, daß Sonja nicht verkehrsfähig sei, anderseits daß das Fahren gut für sie sei. In der mündlichen Verhandlung ließ die Richterin von vorn herein erahnen, daß sie dem Antrag nicht zustimmen werde, und argumentierte genauso wie der MDK. Sie lehnte den Antrag ab. Sonja dürfte zwar weiterhin mit hohem Verletzungsrisiko laufen, aber nicht bei wesentlich niedrigerem Verletzungsrisiko Dreirad fahren. Bezüglich weiterer Hilfsmittel sagte die Richterin, daß sie einem Antrag auf ein Therapietandem sehr wahrscheinlich zustimmen würde, worauf der Anwalt der BEK heftig nickte. Mit einem Tandem kann Sonja allerdings nichts anfangen. Wenn überhaupt, brauchen wir eins mit 4 Rädern und kostet ca. 16000 DM. Es ist viel zu schwer und zu unbequem, um ihr das Gefühl vom Zusammenhang von Beinbewegung und Fahren zu vermitteln. Ohne dieses Gefühl tut sie nämlich nichts, findet es langweilig und will nicht mehr. Zum Schluß sagte ich der Richterin, daß mir jetzt im Grunde nur noch bleiben würde, zum Landeskrankenhaus (Psychiatrie) zu gehen, um mich dort einweisen zu lassen. Denn wenn das hier geschehene normal sei, müßte ich, der ich so ein Kind zuhause pflegen würde, wohl verrückt sein.
8 Wochen später bekam wir die Urteilsbegründung schriftlich. Ich traute mich kam zu lesen was da stand. Den Text muß die Richterin schon vor der Verhandlung geschrieben oder dabei geschlafen haben, denn er wich im weiten Teilen erheblich vom tatsächlichen Verhandlungsverlauf und deren Informationsstand ab. In der Verhandlung hatte die Richterin immer wieder gesagt, das das BSG schon mehrfach entschieden habe, daß Kinder wie Sonja kein Therapiedreirad haben dürften, nannte aber selbst in der schriftlichen Urteilsbegründung kein Aktenzeichen, wo man das hätte nachlesen können.
Wie zuvor beschrieben bekam Sonja ein Therapiedreirad schon bevor sie überhaupt
laufen konnte. Im selben Jahr suchten wir auch eine Möglichkeit sie bei Familenausflügen
mit dem Fahrrad mitnehmen zu können. Das Rollfiets der Fa. Hoeing war damals
noch in der Entwicklung, und wie wir bei Probefahrten mit dem Prototypen erfuhren,
war es für mich.. (1m breit, 2m hoch fast 3 Z schwer ;-)) ) leider zu klein.
Wir hatten aber ein phantastisches Gerät, - ein Fahrrad mit Seitenwagen mit
Platz für Rolli samt Kind, in Holland gesehen, und das Teil bei der Krankenkasse
beantragt. Da die Krankenkasse unseren Antrag abgelehnte, wandten wir uns
an das Sozialamt (wir haben damals von Sozialhilfe gelebt).
Zum einen haben wir da beantragt, im Rahmen der Vorleistungspflicht die Kosten
für die Anschaffung zu übernehmen, zum anderen haben wir da die Kostenübernahmen
aus der Eingliederungshilfe beantragt. Der Sachbearbeiter gab die Anträge
zur Prüfung an das Gesundheitsamt. Die Ärztin von Gesundheitsamt hatte Verständnis
für unseren Antrag, war sich aber nicht kompetent genug, um die anstehende
Entscheidung zu treffen. Wir sollten auf den Besuch des Landesarztes für Behinderte
warten. Der sei so kompetent, daß er uns sicher gut beraten könnte. so warteten
wir 3 Monate auf diesen Doktor. Bei dem Gespräch mit diesem Herren erlebten
wir eine herbe Enttäuschung. "Es ist ja ganz lieb von ihnen das sie ihr Tochter
mit dem Fahrrad transportieren wollen, aber was hat das Gesundheitsamt bzw.
die Eingliederungshilfe damit zu tun?", fragte er nur und ergoss sich in wirren
Begründungen für seine Haltung. Während er noch sprach zog ich Sonja an und
ging.
Die Ärztin vom Gesundheitsamt kam mir nach und meinte, daß sie mit Ihren Kollege
versuchen würde uns dennoch zu helfen. Ca. 3 Wochen später fragte uns der
Erfinder von Rollfiets, mit dem wir in engem Kontakt standen, was denn das
Gespräch mit dem Landesarzt gegeben hätte. Er war sehr überrascht zu hören,
daß er uns einfach gesagt abgewiesen hatte. Ihm hatte der selbe Landesarzt
nämlich eine Empfehlung für das Rollfiets als Hilfsmittel für behinderte Kinder
geschickt. Netter Weise bekam ich eine Kopie von dem Schriftstück zu gefaxt.
"Das Rollfiets vermittelt behinderten Kindern ein Gefühl von Raum und Zeit,
von Beschleunigung und Entfernung in einer Weise, wie es ihnen kaum ein anderes
Hilfsmittel bieten kann", stand da. Gezeichnet Dr... , Landesarzt für
Behinderte NRW.
Noch in der selben Minute, in der ich das gelesen hatte Faxte ich dem Gesundheitsamt
das Schriftstück. 1 Woche später kam die Zustimmung zur Kostenübernahme von
Sozialamt. Soviel zu Leuten die Behinderte von Amts wegen in Sachen Hilfsmittel
beraten. Diese Geschichte ist nun 10 Jahre her, aber wie man sehen kann immer
noch hoch Aktuell.
PS. Das Fahrrad mit Seitenwagen ist besonders für Kleinkinder ideal, weil
das Kind während der fahrt in seinem Rolli neben dem Fahrer sitzt. Zu bekommen
bei HUKA in Oldenzaal, Holland.
Quelle: http://www-users.rwth-aachen.de/natascha.potuschnik/besondere-kinder/ArchivTherapiefahrad.html